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Riester-RenteDie Riester Rente ist eine privat finanzierte Rente und hat ihren Namen vom Staat bekommen und wird durch Zulagen und Abzugsmöglichkeiten von Sonderausgaben gefördert. In unserem Altersvermögensgesetz ist die Förderung genauestens geregelt.Den Namen „RiesterRente“ leitete man von Walter Riester (Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung) ab, der die Förderung einer Altersvorsorge auf Freiwilligenbasis durch eine Altersvorsorgezulage damals vorschlug als man bei der Reform unserer gesetzlichen Rentenversicherung das Nettorentenniveau von 70% auf 67% herabgesetzt hat.
Anspruch auf Zulagen bei der
Altersvorsorgezulage haben z. Z. folgende Personen wenn sie der
uneingeschränkten Steuerpflicht unterliegen: Gute Riester Rente Beratung wünscht Ihnen versicherungen-information.de
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