Versicherungen > Versicherung > Private Krankenversicherung

Information Private Krankenversicherung

Der größte Unterschied zwischen einer gesetzlichen und einer privaten Krankenversicherung besteht darin, dass eine gesetzliche Krankenkasse nahezu jedem offen steht, während für die Aufnahme in eine private Krankenversicherung bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein müssen. Grundlage für die gesetzliche Krankenversicherung ist das Solidaritätsprinzip, das auch Leistungen wie die kostenfreie Versicherung von Familienmitgliedern im Rahmen der Familienversicherung ermöglicht. Um die Leistungen zu finanzieren agiert die GKV nach dem Umlageverfahren, was bedeutet, dass diejenigen, die ein höheres Einkommen erzielen und somit höhere Beiträge bezahlen, die Kosten, die Versicherte mit geringeren oder ohne Beiträgen verursachen, mitfinanzieren. Im Gegensatz dazu liegt der privaten Krankenversicherung das Äquivalenzprinzip zugrunde.

Das bedeutet, dass der Versicherungsnehmer Beiträge in Abhängigkeit zu seinem gewünschten Leistungsumfang und dem damit verbundenen Risiko von Kosten für die Krankenversicherung bezahlt, wobei auch Faktoren wie das Geschlecht, das Alter oder der Gesundheitszustand bei Vertragsabschluss die Beitragshöhe bestimmen. Das Einkommen nimmt keinen Einfluss auf den Beitrag. Steigen die Kosten insgesamt, werden diese Kosten auf alle Versicherten durch Beitragsanpassungen umgelegt, sowohl in der gesetzlichen wie auch in der privaten Krankenversicherung.

Ein weiterer wesentlicher Unterschied besteht in den Leistungen, die die jeweiligen Krankenversicherungen bieten. Der Leistungskatalog einer gesetzlichen Krankenversicherung ist nahezu vollständig vom Gesetzgeber vorgeschrieben, wobei die medizinische Versorgung ausreichend und zweckmäßig, jedoch wirtschaftlich sein soll.

Der Leistungskatalog einer PKV ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, wodurch sich für die private Krankenkasse die Möglichkeit ergibt, ihre Marktposition durch umfangreiche Leistungen und unterschiedliche Tarifmodelle zu behaupten. PKV und GKV unterscheiden sich darüber hinaus in punkto Abrechnung. Die GKV bedient sich des Sachleistungsprinzips, das bedeutet, sie rechnet festgelegte Leistungen mit demjenigen ab, der diese Leistungen erbracht hat. Die PKV rechnet nach dem Kostenerstattungsprinzip mit dem Versicherungsnehmer ab.

Der Versicherte ist Vertragspartner des behandelnden Arztes oder Therapeuten, der eine Rechnung auf seinen Namen und anhand der vereinbarten Behandlungsmethoden erstellt. Diese Rechnung reicht der Versicherte bei seiner PKV ein, die anschließend die Kosten für die Behandlung auf das Konto des Versicherten erstattet.

Logfile Statistik Logfile Statistik